Digital-Förderprogramme für Handwerksbetriebe in 2024


Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen Digital-Förderprogrammen auf Bund- und Länderebene, häufig gestellte Fragen (FAQs) und Informationen zum typischen Ablauf einer Förderung.

Gefördert werden unter anderem Projekte in den Themenfeldern Prozessdigitalisierung, Geschäftsmodellentwicklung, technische Investitionen und IT-Sicherheit.

Wenn Interesse an einem Förderprogramm besteht, empfehlen wir, das Erstgespräch über die Beantragung von Fördermitteln mit den für Sie zuständigen Handwerkskammern oder Digitalisierungszentren zu führen.

Sie suchen nach Orientierung, welche Form der Digitalisierung in Ihrem Betrieb sinnvoll ist? Nutzen Sie unseren Digitalisierungs-Check.

 

Förderprogramme für Handwerksbetriebe auf Bundesebene

Förderprogramm go-digital

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit unter 100 Mitarbeitenden aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk können 50 % Zuschuss für Beratungs- und Umsetzungsleistungen erhalten.

Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung.

Um die Unternehmen zu entlasten, werden Antragstellung, Abrechnung und Einreichung der Verwendungsnachweise inkl. einer Beratung von autorisierten Beratungsunternehmen übernommen.


Förderprogramme auf Landesebene

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

Kleine und mittlere Unternehmen haben in Baden-Württemberg die Möglichkeit, bei Digitalisierungsprojekten und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert zu werden. Die Förderung ist branchenunabhängig und der Förderschwerpunkt liegt bei der Einführung neuer digitaler Systeme.

Bayern: Digitalbonus

Der bayerische Digitalbonus unterstützt kleine Unternehmen im Hinblick auf digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Ein wichtiger Förderbereich ist außerdem die Unterstützung bei der Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen.

Berlin: Transfer BONUS

KMU können in Berlin durch das Förderprogramm Transfer BONUS finanzielle Unterstützung für innovative Ideen erhalten. Dabei werden technologieorientierte Unternehmen beispielsweise für die Entwicklung neuer Produkte oder die Etablierung neuer Geschäftsmodelle gefördert.

Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein

Mit diesem Förderprogramm werden KMU im Hinblick auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt. Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu stärken.

Bremen: BAB Digitalisierungsförderung

Die BAB Förderbank in Bremen bietet KMU verschiedene Fördermöglichkeiten an. Von umfassender Finanzierungsberatung über Beratungsförderung zur Digitalisierung bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsförderung ist branchenübergreifend Unterstützung möglich.

Hamburg: Hamburg Digital

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle.

Gefördert werden sowohl Ausgaben für Beratungsdienstleister als auch die Investitionen, die zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategien nötig sind, d. h. Ausgaben für Hard- und Software und für externe Dienstleister.

Hessen: Distr@l

Das Förderprogramm Distr@l gliedert sich in vier unterschiedliche Förderlinien. Die „Förderlinie 2” unterstützt digitale Innovationsprojekte von KMU. Dabei werden Themen der digitalen Transformation gefördert, besonders in Form von Produkt- und Prozessinnovationen.

Mecklenburg-Vorpommern:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Niedersachsen:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital

KMU aller Branchen werden in diesem Förderprogramm Zuschüsse in Form von Gutscheinen auf Digitalisierungsthemen gewährt. Schwerpunkte liegen dabei auf den Themen der digitalen Produktapplikation und der Vernetzung von Maschinen in Betriebsabläufen.

Rheinland-Pfalz:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Saarland:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Sachsen-Anhalt:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Schleswig-Holstein:

Aktuell gibt es leider keine Förderprogramme auf Länderebene. Bitte nutzen Sie die bundesweiten Förderprogramme.

Thüringen: Digitalbonus Thüringen

In Thüringen gibt es für KMU die Möglichkeit, die Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen und die Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen wie zum Beispiel die Nutzung von Cloudtechnologien, fördern zu lassen.

 

Passende Förderprogramme finden: Förderdatenbank.de

Auf der Seite www.foerderdatenbank.de erhalten Sie eine Übersicht über alle aktuell aktiven Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nutzen Sie bei der Suche die Filter, um exakt zu ihrem Unternehmen passende Förderungen zu finden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Förderarten gibt es?

  • Zuschuss: Förderquote von 30-80 % auf zuwendungsfähige Ausgaben
  • Kredite: Ausgabe von Krediten mit meist sehr niedrigen Zinsen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren

Was wird gefördert?

Das generelle Ziel aller Förderprogramme im Bereich Digitalisierung ist es, die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands und Handwerks zu verbessern.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind beispielsweise Einführungs- und Verbesserungskosten sowohl für Hard- und Software als auch im Bereich der IT-Sicherheit. Außerdem werden je nach Förderprogramm externe Beratungskosten oder Entwicklerkosten gefördert.

Wer wird gefördert?

Welche Unternehmen gefördert werden, hängt meist von der Branche und Mitarbeiterzahl ab. Alle aufgeführten Förderprogramme unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen des Handwerks (in der Regel bis zu 250 Mitarbeitern). Bei Förderungen auf Landesebene muss zudem der Sitz der KMU oder Betriebsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Besonders wichtig ist, dass die Umsetzungsprojekte erst zum Zeitpunkt der Antragsstellung beginnen dürfen. Der Beginn des Vorhabens wird mit dem Zuwendungsbescheid festgelegt. Um generell für eine Förderinitiative in Frage zu kommen, müssen Sie der richtigen Branche angehören und Umsetzungsprojekte im Bereich der Digitalisierung planen.

Wie hoch ist die Fördersumme in der Regel?

Die Höhe der Fördersumme und die Förderquote ist von der Zuwendungsart, der Unternehmensgröße und dem geplanten Investitionsvorhaben abhängig. Zuschüsse starten bei 4.000 € und können bis zu 130.000 € betragen. Kredite können abhängig von Laufzeit und Zins bis zu maximal 7,5 Mio. € umfassen.

Wie erhalte ich eine Förderung?

Bei (fast) allen Förderprogrammen muss im Vorfeld ein Antrag bei den zuständigen Projektträgern oder Landesbanken eingereicht werden. Erst wenn dieser erfolgreich bewilligt wurde, kann mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden. Diese Bewilligung kann wenige Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.

Kann ich mehrere Förderungen in Anspruch nehmen?

In den meisten Fällen können Projekte, die bereits durch Förderprogramme auf Bundes- oder Länderebene unterstützt werden, nicht nochmals durch weitere Förderprogramme unterstützt werden. Sogenannte „Doppel-Förderungen“ sollen vermieden werden.

Der Eigenanteil, den das Unternehmen neben den Zuschüssen selbst beisteuert, kann jedoch über ein Kredit- oder Beteiligungsprogramm gefördert werden.

Es ist möglich, die beiden großen Förderprogramme auf Bundesebene miteinander zu kombinieren. Somit können Unternehmen eine geförderte Beratung über „go-digital“ erhalten und das daraus folgende Investitionsprojekt über „Digital jetzt“ bezuschussen lassen.

Wie finde ich die Förderungen, die für meinen Betrieb in Frage kommen?

Auf der Seite www.foerderdatenbank.de erhalten Sie eine Übersicht über alle aktuell aktiven Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nutzen Sie bei der Suche die Filter, um exakt zu ihrem Unternehmen passende Förderungen zu finden.

Wie läuft eine Förderung ab? (am Beispiel von „Digital Jetzt“)

(Hinweis: „Digital Jetzt“ ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.)


Vor der Antragstellung:

Bevor eine Antragstellung erfolgt, sollten sich Betriebe mit den Fördervoraussetzungen auseinandersetzen. Denn jedes Unternehmen muss beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan vorlegen, der gezielte Fragestellungen beantwortet.

Der Plan sollte eine Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens enthalten, die Art und Anzahl der Maßnahmen erläutern, den aktuellen Stand der Digitalisierung aufzeigen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, beschreiben.

Rahmenbedingungen sind außerdem: Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in Deutschland liegen, das Vorhaben darf nicht vor der Förderbewilligung begonnen worden sein, es muss innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden und die korrekte Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden.

Online-Antragstellung:

Zu Beginn müssen sich Antragsstellende im Förderportal online registrieren. Nach abgeschlossener Registrierung erfolgt eine zufallsbasierte Zuweisung von Antragskontingenten.

Sobald diese Zuweisung abgeschlossen ist, sollte die Antragstellung vom Betrieb zeitnah abgeschlossen werden. Dafür muss das Online-Antragsformular ausgefüllt und der Digitalisierungsplan sowie eine De-minimis-Erklärung eingereicht werden.

In diesem Schritt können dem Antrag notwendige Nachweise oder Angebote beigefügt werden. Darauf sind die geplanten Ausgaben für zuwendungsfähige Investitionen zu belegen. Dabei wird empfohlen, diese Angebote von externen Anbietern so aufbereiten zu lassen, dass lediglich zuwendungsfähige Ausgaben erkenntlich sind. Vergleichsangebote sind hierbei nicht notwendig.

Angebote können sowohl für das Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ als auch für das Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ eingereicht werden. Es richtet sich danach, für welches Modul die Förderung beantragt wird, wobei Unternehmen auch eine Förderung für beide Module beantragen können. Wurden alle erforderlichen Dokumente hochgeladen, kann der Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung & Bewilligung durch den Zuwendungsgeber:

In der Bearbeitungszeit von ungefähr 6-8 Wochen werden nach der Zuweisung der Antragskontingente die gestellten Anträge in der Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet. Mit dem Bewilligungszeitraum im Zuwendungsbescheid wird der Beginn des Digitalisierungsvorhabens festgelegt. In diesem Zeitraum soll das gesamte Vorhaben betriebsbereit umgesetzt werden.

Zur Berechnung der Förderhöhe werden die Informationen über die Unternehmensgröße, das Investitionsvolumen und das Investitionsziel auf Basis des Digitalisierungsplans berücksichtigt. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens und ist nach Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten) gestaffelt. Beispiele aus der Praxis mit entsprechenden Rechenbeispielen finden Sie auf dieser Seite im Abschnitt „Förderbeispiele“.

Umsetzung im Betrieb:

Nach der erfolgreichen Bewilligung des eingereichten Antrags erhalten Unternehmen den Zuwendungsbescheid in dem Projektbeginn und Umsetzungszeitraum festgelegt sind. Ab diesem Zeitpunkt muss das Vorhaben innerhalb des Förderzeitraums von maximal 12 Monaten vollständig realisiert werden.

Verwendungsnachweis:

Wurde das Vorhaben erfolgreich abgeschlossen bzw. die Vorhabenslaufzeit endet, muss der Betrieb den Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Monaten einreichen. Dies erfolgt ebenso wie die Antragstellung über das Online-Förderportal.

Im Verwendungsnachweis müssen alle entstandenen Ausgaben aufgeführt und entsprechende Rechnungen als Beleg beigefügt werden. Zudem muss durch die Angabe von Zahldaten eine vollständige Bezahlung der Investitionen bestätigt werden. Die nötigen Informationen können online eingetragen werden und müssen final signiert werden.

Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Zuwendungsgeber:

Im letzten Schritt wird der Verwendungsnachweis beim Projektträger geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Investitionszuschuss an den Betrieb ausgezahlt.

Ansprechpartner

Christoph Krause

Handwerkskammer Koblenz
Schaufenster Koblenz des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk


0261 398-582
christoph.krause@hwk-koblenz.de
https://handwerkdigital.de/schaufenster-koblenz
56070 Koblenz
August-Horch-Straße 6-8

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